Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bioabfall entsorgen

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.03.2012 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Informationen

Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, feste Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.

Bioabfälle können Sie folgendermaßen entsorgen:

  • durch Eigenkompostierung oder
  • je nach Angebot Ihres Stadt- oder Landkreis entweder
    • in einer separaten Biotonne oder
    • über die Hausmülltonne

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt