Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bildträger - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen

Ablauf

FSK

Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragsformulare können Sie im Internet herunterladen.

Hinweis: Für bestimmte Kategorien (z.B. Zeichentrick- und Animationsfilme) können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".

Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben jedoch das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.

Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung

  • uneingeschränkt oder
  • eingeschränkt (z.B. Auflagen, Aufführungsverbot an bestimmten Feiertagen) genehmigen.

USK

Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte bei der USK als zuständiger Stelle beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter im Publisher-Bereich der USK.

Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben jedoch das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.

Das Ergebnis der Prüfung erfahren Sie unverzüglich. Später schickt Ihnen die USK ein schriftliches Gutachten über das Prüfungsergebnis zu.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.03.2013 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern, die auf den Seiten der FSK unter "Prüfanträge" zur Verfügung stehen.

Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.

Informationen

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.

Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.

Die Filmwirtschaft, filmproduzierende und vermarktende Unternehmen und Hersteller von Computerspielen müssen diese Alterskennzeichnung für ihre Produkte beantragen. Filme und Computerspiele dürfen nur entsprechend der Altersfreigabe in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung ("FSK 0", "USK 0")
  • Freigegeben ab 6 Jahren ("FSK 6", "USK 6")
  • Freigegeben ab 12 Jahren ("FSK 12", "USK 12")
  • Freigegeben ab 16 Jahren ("FSK 16", "USK 16")
  • keine Jugendfreigabe ("FSK 18", "USK 18")

Die Kennzeichnungen richten sich an:

  • Gewerbetreibende, die Bildträger in der Öffentlichkeit anbieten, überlassen oder zugänglich machen
  • Versandhändler, die Bildträger mit Film- oder Spielprogrammen vertreiben
  • andere Erwachsene
  • Kinder und Jugendliche
  • die allgemeine Öffentlichkeit

Unterlagen

  • FSK:
    • Inhaltsangabe
    • Prüfobjekt
  • USK:
    • Prüfantrag
    • Datenträger mit dem vollständig spielbaren Titel
    • Handbücher, Cover-Artwork
    • Lösungshilfen (Cheats, Walkthrough, Spielstände, High-level Charaktere)

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine bestimmte Altersfreigabe ist:

Der Film oder das Trägermedium darf nicht

  • die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersstufe oder
  • ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen.

Zuständigkeit

  • für Filme, DVDs und sonstige Bildträger: die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
  • für Computerspiele: die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)