Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden

Ablauf

Sie können Ihr Kind gleich bei der Einschulung auch für die Betreuung anmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2014 freigegeben.

Frist

Ob für die Anmeldung zur Betreuung eigene Fristen gelten, erfahren Sie bei der jeweiligen Schule.

Gebühren

monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z.B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Informationen

Sie benötigen für Ihr Kind im Grundschulalter außerhalb des Unterrichts eine Betreuung?

Die Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf. Möglich sind folgende Formen:

Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten, Gemeinden oder Städten.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet. Wenn nicht, müssen Sie möglicherweise einen Schulbezirkswechsel beantragen.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule, ob Sie Unterlagen vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist, dass Ihr Kind die jeweilige Schule besucht.

Zuständigkeit

die Leitung der Schule oder der Kindertageseinrichtung mit Betreuungsangebot

Hinweis: Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, externen Horten oder Vereinen) getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. Nähere Auskünfte erteilt die Schulleitung. Sie können sich auch auf der Internetseite der jeweiligen Schule informieren. Diese finden Sie unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".