Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bildungsangebote und Weiterbildungsanbieter - Zertifizierung beantragen

Ablauf

Sie können selbst wählen, von welcher fachkundigen Stelle Sie das Zertifizierungsverfahren durchführen lassen wollen.

Vor Beginn des Prüfverfahrens schließen Sie mit dieser einen privatrechtlichen Vertrag ab, in dem die genauen Bedingungen des Verfahrens (z.B. erforderliche Unterlagen, Beginn und Dauer des Verfahrens, Kosten) festgelegt werden. Klären Sie auch direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Angaben und Nachweise Ihr Antrag enthalten muss.

Üblicherweise trifft die fachkundige Stelle eine Auswahl aus Ihrem Weiterbildungsangebot und überprüft und bewertet diese Weiterbildungsmaßnahmen stellvertretend für Ihr Gesamtangebot. Sie entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Prüfung des Angebots. Gibt Sie dem Antrag statt, erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde.

Einmal jährlich wird die fachkundige Stelle Ihr System zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung überprüfen. Änderungen Ihres Angebots müssen Sie der fachkundigen Stelle unverzüglich mitteilen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 02.05.2012 freigegeben.

Gebühren

Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Kosten für die Zertifizierung entstehen.

Informationen

Wollen Sie Bildungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen anbieten? Dann müssen Sie bei einer fachkundigen Stelle eine Zulassung (Zertifizierung) beantragen. Die Zertifizierung ist sowohl für Sie als Weiterbildungsanbieter als auch für die Bildungsangebote notwendig.

Hinweis: Wie lange Ihre Maßnahmen zugelassen werden, richtet sich nach den voraussichtlichen Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Üblich ist eine Befristung auf längstens drei Jahre. Sofern sich die Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht wesentlich auf die Maßnahme auswirkt, ist eine Befristung der Zulassung auf längstens fünf Jahre möglich.

Tipp: Weitere Informationen zur Anerkennung und Zulassung von Bildungsanbietern finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Unterlagen

Klären Sie direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Für die Zertifizierung müssen sowohl der Weiterbildungsanbieter als auch die Weiterbildungsangebote bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der Weiterbildungsanbieter muss

  • die für die Weiterbildungsmaßnahmen erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen,
  • durch eigene Vermittlungsbemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden unterstützen können,
  • geeignete Leiterinnen und Leiter sowie Lehrkräfte beschäftigen und
  • ein System zur Sicherung der Qualität seines Angebotes anwenden.

Anforderungen an die Weiterbildungsangebote:

  • Lehrgangsziele, Dauer und Inhalte müssen auf die Lernvoraussetzungen und das Bildungsziel der Zielgruppe hin geplant sein.
  • Die räumliche, personelle und technische Ausstattung muss die Umsetzung der Lernziele gewährleisten.
  • Die Teilnehmenden müssen durch den Vertragsabschluss angemessene Bedingungen erhalten (z.B. Rücktritts- und Kündigungsrechte).
  • Die Maßnahmen müssen in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein, um eine Eingliederung der Teilnehmenden sicherzustellen.
  • Die Lehrorganisation muss auf einen erfolgreichen Abschluss aller Teilnehmenden hinwirken.
  • Die Maßnahmen müssen einen Abschluss oder einen Teilabschluss zum Ziel haben.
  • Über den erreichten Abschluss und den vermittelten Lehrstoff muss ein Zeugnis ausgestellt werden.
  • Die Kostensätze müssen wirtschaftlich und sparsam sein und sachgerecht ermittelt werden.
  • Die Dauer der Maßnahmen muss auf den notwendigen Umfang begrenzt sein.
  • Je nach Erfordernis müssen auch praktische Lernphasen integriert sein.

Zuständigkeit

eine der anerkannten fachkundigen Stellen