Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bewerbung als Pädagogischer Assistent

Ablauf

Die Regierungspräsidien schreiben die Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Seite "Pädagogische Assistentinnen und Assistenten" aus. Sie können sich direkt auf dieser Seite bewerben. Wählen Sie eine oder mehrere Stellenausschreibungen für Ihre Bewerbung aus und geben Sie Ihre Daten in das Onlineformular ein.

Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, vergeben Sie ein Passwort und können Ihre Bewerbung abschicken. Bei erfolgreicher Datenübertragung erhalten Sie eine Bewerbungsnummer.

Den Beleg der Onlinebewerbung müssen Sie ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen an die ausschreibende Schule schicken. Beachten Sie die geltenden Bewerbungsfristen für die jeweiligen Ausschreibungen.

Tipp: Nähere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie in der Kurzanleitung und in den "Fragen und Antworten zu Pädagogischen Assistentinnen/Assistenten".

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.12.2014 freigegeben.

Frist

Bewerbungsfristen der jeweiligen Ausschreibungen.

Gebühren

keine

Informationen

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen und entlasten Lehrkräfte. Sie unterrichten jedoch nicht eigenverantwortlich. Sie sind an folgenden Schulen tätig: Werkreal- und Hauptschulen oder Grundschulen mit hohem Migrantenanteil beziehungsweise an Brennpunktschulen.

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten in Baden-Württemberg sind unbefristet beschäftigt. Eine Neubesetzung von Stellen erfolgt nur, wenn

  • eine Pädagogische Assistentin bzw. ein Pädagogischer Assistent ausscheidet und
  • die Schule für eine neue Pädagogische Assistentin bzw. einen neuen Pädagogischen Assistenten im entsprechenden Umfang auf eine Lehrkraft verzichtet.

Dies wird nur selten der Fall sein.

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten haben beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen die Lehrkräfte beim Unterricht vor allem
    • in einzelnen Fächern sowie
    • bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften.
  • Sie helfen in Absprache mit der Klassen- oder Fachlehrkraft bei der Durchführung von Fördermodulen.
  • Sie arbeiten vor allem in kombinierten/jahrgangsübergreifenden und in großen Klassen mit.
  • Sie helfen beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte bei schwierigen Unterrichtssituationen, helfen bei Verhaltensauffälligkeiten sowie bei der Lösung von Konflikten. Dabei arbeiten sie auch mit den Eltern und mit Institutionen zusammen.

Tipp: Informationen über die Entlohnung von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten bietet das Informationsblatt "Verdienstmöglichkeiten als Pädagogische Assistentin bzw. Pädagogischer Assistent".

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie an die ausschreibende Schule schicken müssen, hängt von Ihrer Ausbildung ab. Eine genaue Auflistung finden Sie in der Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • pädagogische Kompetenz (meist durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss nachzuweisen)
  • Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule
  • Volljährigkeit

Diese Anforderungen erfüllen z.B.:

  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Personen mit Lehramtsausbildung

Hinweis: Es sind alle Personen angesprochen, die die Voraussetzungen erfüllen und in den beschriebenen Tätigkeitsbereichen arbeiten können.

Zuständigkeit

das Kultusministerium Baden-Württemberg