Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
Ablauf
Sie können den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen. Sprechen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vor, händigt sie Ihnen den Ausdruck sofort aus.
Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Das Gericht übermittelt Ihnen die Ausdrucke auch elektronisch. Es verwendet bei der elektronischen Übermittlung amtlicher Ausdrucke eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.
Hinweis: Die Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts übermittelt stets amtliche Ausdrucke (ähnlich wie eine beglaubigte Abschrift). Wenn Sie nur einen einfachen Ausdruck benötigen, müssen Sie darauf ausdrücklich hinweisen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2013 freigegeben.
Gebühren
- für einfache Ausdrucke: 10 Euro
- für amtliche Ausdrucke: 18 Euro
bei elektronischer Übermittlung:
- für eine unbeglaubigte Datei: 5 Euro
- für eine beglaubigte Datei: 10 Euro
Text
Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, können Sie von Ihrem Computer im gemeinsamen Registerportal der Länder am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen.
Über eine Suchfunktion lassen sich alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dafür müssen Sie sich zuvor registrieren und es können Gebühren anfallen.
Unterlagen
keine Angaben möglich
Zuständigkeit
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Andere Amtsgerichte können auch Ausdrucke erteilen, wenn ihnen das zuständige Registergericht die Daten übermittelt.
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.