Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen

Ablauf

Am Ende jedes Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Anlageinstitut eine Bescheinigung über die eingezahlten VL ("Anlage VL"). Damit können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Sie können den Antrag auch unabhängig von der Einkommensteuererklärung stellen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

In den meisten Fällen erhalten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage erst

  • mit Ablauf der jeweiligen Sperrfrist oder Rückzahlungsfrist oder
  • mit Zuteilung des Bausparvertrags ausbezahlt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 15.07.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Arbeitnehmer-Sparzulage bis zum Ende des vierten Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem Sie VL erhalten haben, beantragen.

Gebühren

keine

Informationen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage dient der Vermögensbildung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Sie ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL).

VL sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Sie sind durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart. Je nach Anlageform betragen sie höchstens 400 oder 470 Euro pro Jahr. Anders als die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst zählen sie zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Informationen zu diesen und ähnlichen Leistungen finden Sie auch unter "Prämien und sonstige Leistungen".

Ihr Arbeitgeber zahlt die VL direkt auf ein von Ihnen eingerichtetes Anlagekonto ein. Je nach Vertrag müssen oder können Sie selbst etwas hinzuzahlen.

Hinweis: Der Arbeitgeber zahlt vereinbarte VL auch für Beschäftigte, die keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben (z.B. weil sie die Einkommensgrenzen überschreiten).

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt bei

  • Bausparen: neun Prozent der jährlichen VL (höchstens 42,30 Euro)
  • Beteiligungssparen: 20 Prozent der jährlichen VL (höchstens 80 Euro)

Sie können auch zwei unterschiedliche Verträge (z.B. einen Bausparvertrag und einen Aktienfonds) abschließen. Die Zulagen erhalten Sie dann nebeneinander.

Tipp: Auch wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beanspruchen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, von Ihrem jährlichen Gehalt

  • 470 Euro oder 400 Euro oder
  • bei zwei unterschiedlichen Verträgen 870 Euro auf ein Anlagekonto zu überweisen. Überschreiten Sie die geltenden Einkommensgrenzen nicht, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die staatliche Sparzulage.

Unterlagen

Bescheinigung Ihres Anlageinstituts (Anlage VL)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Sparzulage sind:

  • Die VL müssen in förderfähige Anlageformen fließen.
    Förderfähig sind:
    • Bausparen (z.B. Bausparvertrag, Entschuldung von Wohneigentum, Darlehenstilgung bei selbst genutzten Immobilien)
    • Beteiligungssparen (z.B. Erwerb von Aktien, Anteilscheinen an Aktienfonds oder bestimmten Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers)
  • Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
    • Einzelpersonen:
      • bei Bausparen: 17.900 Euro
      • bei Beteiligungssparen: 20.000 Euro
    • Zusammenveranlagung von Eheleuten/Lebenspartnern:
      • bei Bausparen: 35.800 Euro
      • bei Beteiligungssparen: 40.000 Euro

Sind beide Eheleute/Lebenspartner als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt, können beide die Sparzulage beanspruchen.

Tipp: Überschreitet Ihr Einkommen die genannten Grenzen, liegt aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie? Dann können Sie die auf einen Bausparvertrag eingezahlten VL als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend machen.

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen