Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen

Ablauf

Lassen Sie sich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beraten. Im Anschluss an die Beratung können Sie dort den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.

Die zuständige Stelle prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

Hinweis: Bestehen Zweifel an der Gleichwertigkeit, kann die zuständige Stelle Ihnen eventuell eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen(z.B. Fachgespräch, Arbeitsprobe) anbieten.

Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird nicht ausgestellt.

Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, werden Ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dargestellt und beschrieben, welche wesentlichen Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen.

Hinweis: Möchten Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, aber Ihre Berufsqualifikation ist nicht mit dem dafür benötigten deutschen Abschluss vergleichbar? In manchen Fällen können Sie an einer durch die Kammer vorgegeben Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) teilnehmen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 14.02.2014 freigegeben.

Gebühren

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen ist in den Bestimmungen der Handwerkskammer festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Sie müssen die Kosten tragen, soweit diese nicht durch andere Stellen übernommen werden.

Tipp: Über die zu erwartenden Kosten klären die Handwerkskammern Sie gerne individuell auf.

Informationen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen handwerklichen Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen? Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" haben Sie einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Neben Ihren Ausbildungsnachweisen können dabei auch Ihre im In- oder Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.

Tipp: Wenden Sie sich zuerst an eine Erstberatungsstelle. Die Erstberatung hilft, die richtige Anerkennungsstelle für den jeweiligen Berufsabschluss zu finden und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Nähere Informationen zur Anerkennung und die Adressen der Erstanlaufstellen finden Sie im Portal des IQ-Netzwerkes Baden-Württemberg. Die Handwerkskammern bieten Ihnen auf ihren Internetseiten Informationen und Faltblätter über das Anerkennungsverfahren bei den Handwerkskammern.

Text

Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie bei der jeweiligen Handwerkskammer:

Im Portal www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen über das Thema.

Unterlagen

Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen zur Beratung mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Abschlussdokumente) aus Ihrem Herkunftsland
  • Auflistung ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache

Hinweis: Die fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von im In- oder Ausland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellt worden sein.

Zuständigkeit

die Handwerkskammern in Baden-Württemberg