Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte beantragen

Ablauf

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Sie erhalten anschließend entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte gilt längstens sechs Monate. Sie kann nicht verlängert werden.

Hinweis: Wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise aus Deutschland mindestens so lange im Ausland aufhalten, wie Sie zuvor aufgrund des Aufenthaltstitels in Deutschland waren, kann die zuständige Stelle Ihnen den Aufenthalt noch einmal erlauben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.12.2014 freigegeben.

Gebühren

EUR 100,00

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen kann Sie die zuständige Stelle von den Kosten befreien.

Informationen

Sie können als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten mit bestimmten Hochschulabschlüssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu suchen.

Achtung: Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel nicht erwerbstätig sein.

 

Text

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis des Hochschulabschlusses

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 399 Euro) und
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie halten sich nicht aufgrund eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck in Deutschland auf.
  • Sie haben
    • einen deutschen,
    • einen anerkannten ausländischen oder
    • einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.

Zuständigkeit

  • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
    Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.

Bezugsorttext

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