Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)

Ablauf

Die Altersrente müssen Sie beantragen.

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.05.2014 freigegeben.

Frist

Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters. Dann erhalten Sie den Bescheid und Ihre erste Rente voraussichtlich im Monat des Rentenbeginns.

Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, kann es sein, dass Sie auch erst später Ihr Geld bekommen.

Gebühren

keine

Informationen

Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in wechselnden Abständen angepasst. Wann und in welchen Höhen die Renten angepasst werden, entscheidet der Bundestag. Ihre eigene Rentenanpassung erfolgt danach automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Tipp: Ausführliche Informationen zu Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes der Rentenversicherung bekannt geben (Änderungen an die Rentenversicherung melden).

Text

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten). 

Der errechnete Betrag wird Ihnen monatlich überwiesen.

Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht
    Die Regelaltersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Einen Überblick über die Anhebung der Altersgrenze finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt
    Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Rentenversicherungskonto - Auskunft und Klärung beantragen".

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater