Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
Ablauf
 Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. 
  Tipp: Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.
  Zu vielen Archivalien finden Sie Zugang über das landeskundliche Portal LEO-BW.
 Freigabevermerk
 Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.11.2014 freigegeben.
 Unterlagen
beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Lichtbildausweis
 Voraussetzungen
 Voraussetzungen sind:
  -  für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
-  bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:   
-  für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:   -  präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand und
-  Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte