24.04.2024

Regierungspräsidium Freiburg

Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften mit Bescheid vom 22.04.2024 für das Grundstück Flst.-Nr. 2512 auf Gemarkung Schelingen die Bezeichnung

"Heiligenberg"

als "Kleinere Geographische Einheit" im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 2 Weingesetz in die Weinbergsrolle eingetragen. Die Nutzung der hier genehmigten weinrechtlichen Bezeichnung "Heiligenberg" ist nur für die Erzeugnisse der Flurstücke zulässig, für welche eine Genehmigung vorliegt. Die Ausdehnung auf weitere Flurstücke innerhalb derselben Bezeichnung (Katasterlage) bedarf eines weiteren Antrags. Die Genehmi-gung ist an das Flurstück und nicht an den Antragsteller gebunden.
Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe gemäß § 15 Abs. 7 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung wein-rechtlicher Vorschriften.
gez. Johanna Bitzenhofer

Bekanntmachungstext