Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau
Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau
bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland
B e k a n n t m a c h u n g
Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2025
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland hat gemäß §196 Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei baureifem Land ist der Bodenrichtwert als erschließungsbeitragsfreies Bauland ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die ermittelten Bodenrichtwerte nach den o. g. gesetzlichen Vorgaben werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aktuellen Werte aller 32 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses sowie die dazugehörigen grafischen Darstellungen der Richtwertzonen sind auf der Plattform BORIS-BW www.gutachterausschuesse-bw.de für jedermann kostenfrei abrufbar sowie für jedermann einsehbar bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Hacher Straße 7 in Müllheim i. M., Telefon: 07631-801-650.
Für individuelle Auskünfte kann eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben werden.
gez. Mittl
Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau
bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland