18.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Vogtsburg i.K.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Mühle“

Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg i.K. hat am 16.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Mühle“ im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB gefasst.

In selbiger Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Mühle“ und den Entwurf der zusammen mit ihm erlassenen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet sowie im Nachrichtenblatt der Stadt Vogtsburg zu veröffentlichen.

Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Teil auf der Gemarkung Oberrotweil. Der Geltungs-bereich beinhaltet folgende Flurstücke: Flst.-Nrn. 3151; 3151/1; 3151/2; 3151/3; 3151/4 und 3152.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan vom 16.04.2024 (ohne Maßstab):

Ziele und Zwecke der Planung
Anpassung und Änderung bestehender rechtsverbindlicher Bebauungsplanvorschriften für die Ausweisung einer Gemeinschaftsschuppenanlage auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 3151; 3151/1; 3151/2; 3151/3; 3151/4 und 3152.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Mühle“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Änderungsbereich liegt im bestehenden Bebauungsplangebiet „Hinter der Mühle“, und ist in der Umgebung bereits durch Bebauung geprägt.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Mühle“ sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbeitrag sowie Artenschutzfachliche Relevanzprüfung

vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Stadt Vogtsburg unter folgendem Link im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit auch im Rathaus der Stadt Vogtsburg im Bauamt zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt.

Stadtverwaltung Vogtsburg i.K.
Bahnhofstraße 20
79235 Vogtsburg-Oberrotweil

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 – 18.30 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbeitrag vom 12.04.2024 (Büro IBA Umweltplanung, Institut für Biotopverbund und Artenschutz, Im Westengarten 12, 79241 Ihringen)

Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Untersuchungen zu den Umweltbelangen der Schutzgüter Arten und Biotope, Geologie/Boden, Klima/Luft, Wasser, Landschaftsbild/Erholung, Mensch/Wohnen, Kultur/Sachgüter

  • Artenschutzfachliche Relevanzprüfung vom 12.04.2024 (Büro IBA Umweltplanung, Institut für Biotopverbund und Artenschutz, Im Westengarten 12, 79241 Ihringen)

Durchführung einer artenschutzfachlichen Relevanzprüfung, für die Artengruppen Vögel, Reptilien und Fledermäuse.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Vogtsburg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an rathaus@vogtsburg.de)Sie können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verwaltung der Stadt Vogtsburg i.K. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassenden zweckmäßig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz LDSG (BW).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Vogtsburg i. K., 19.04.2024

Benjamin Bohn
Bürgermeister