Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Vogtsburg i.K.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Käppele II – Abril Rebdorf“
Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Käppele II – Abril Rebdorf“ beschlossen. Die Voraussetzungen zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB) oder des beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Die Bauleitplanung ist daher im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In gleicher Sitzung wurden der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf der gleichzeitig aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet sowie im Nachrichtenblatt der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Käppele II – Abril Rebdorf“ soll die Grundlage für den Bau von Ferienwohnungen (Chalets) sowie eines Gemeinschaftshauses geschaffen werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll dabei insbesondere eine geordnete Einbindung in die umgebende Struktur (Orts- und Landschaftsbild) sicherstellen.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt etwa 250 m nördlich des Stadtteils Bischoffingen der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2365, 2366/1, 2368, 2369, 2370, 2371 sowie Teilflächen der Flurstücke 2372, 2373, 2653 und 2653/3.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 02.12.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Veröffentlichung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen) sowie der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften werden gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der gutachterlichen Stellungnahme mit Bodenbewertung und Standortalternativenprüfung in der Zeit
vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl unter folgendem Link veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist als weitere leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, Bauamt (2. OG), Bahnhofstraße 20, 79235 Vogtsburg-Oberrotweil, während der üblichen Öffnungszeiten – montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.30 Uhr – in Papierform öffentlich ausgelegt.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Weihnachtsfeiertage am 23.12.2025 sowie am 30.12.2025 lediglich vormittags bis 12.00 Uhr geöffnet ist.
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht vom 21.11.2025 (Büro IBA Umweltplanung, Institut für Biotopverbund und Artenschutz, Zur Hinterschwemme 7, 79241 Ihringen)
Enthält Untersuchungen zu den Umweltbelangen der Schutzgüter Naturraum, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 21.11.2025 (Büro IBA Umweltplanung, Institut für Biotopverbund und Artenschutz, Zur Hinterschwemme 7, 79241 Ihringen)
Durchführung einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung für die Artengruppen Vögel, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken und Fledermäuse.
Stellungnahmen
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie zu den örtlichen Bauvorschriften bei der Stadt Vogtsburg i.K. abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an rathaus@vogtsburg.de). Diese können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verwaltung der Stadt Vogtsburg i.K. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der*des Verfassenden zweckmäßig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Baden-Württemberg.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Vogtsburg im Kaiserstuhl, 12.12.2025
Benjamin Bohn
Bürgermeister