Abfall und Müll entsorgen

Beschreibung:
Die Abfallentsorgung (Abfallverwertung und -beseitigung) in Baden-Württemberg ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines örE wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Erforderliche Unterlagen:
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Kosten/Leistungen:
Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.


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