25.11.2025

Die Abfallwirtschaft informiert

Ausfall der Müllabfuhr bei Straßenglätte

Im Winter kann es vorkommen, dass das Entsorgungsunternehmen einzelne Straßenzüge aufgrund von Glätte oder Schnee nicht anfahren kann.

In solchen Fällen gilt die folgende Regelung:

  • Können Abfallgefäße am Abfuhrtag witterungsbedingt nicht geleert werden, bitte die Gefäße noch stehen lassen. Es wird versucht, innerhalb von 2 Werktagen die Leerung nachzuholen.
  • Ist auch während dieses Zeitraumes keine Abfuhr möglich, werden die Abfallgefäße erst wieder am nächsten regulären Abfuhrtag geleert. Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie in solchen Ausnahmefällen einen „Winternotfallsack“ für Bio- und Restabfall. Dieser Sack wird bei der nächsten Restabfallabfuhr mitgenommen.

Haben Sie noch Fragen?
Abfallberatung
Tel.: 0761 2187 9707
www.lkbh.de/alb