13.01.2026

Änderung im Gaststättengesetz

Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht keine Erteilung von Gestattungen (Wirteerlaubnisse) mehr vor.

Öffentliche Vereinsfeste gelten als vorübergehende Gaststättenbetriebe nach § 2 Abs. 2 LGastG, zu deren Durchführung künftig eine Anzeige gegenüber dem Ordnungsamt ausreicht.

Die Anzeige muss fristgerecht (spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung) angezeigt werden, sofern Alkohol verkauft wird.

Das Anzeigeformular finden Sie auf der städtischen Homepage unter Bürgerservice & Aktuelles / Online-Formulare „Anzeige einer Veranstaltung mit Alkoholausschank“ oder unter diesem Link.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden im Bürger- und Hauptamt gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung Vogtsburg