Flurbereinigung Vogtsburg-Schelingen (Kirchberg)
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Vogtsburg-Schelingen (Kirchberg) - Widmung und Einziehung von Feldwegen
In dem vorgenannten Flurneuordnungsverfahren wurden Feldwege (gemeinschaftliche Anlagen) angelegt. Diese werden als beschränkte öffentliche Wege mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans am 01.10.2025 dem Verkehr endgültig überlassen. Damit gelten diese Wege für den Verkehr als gewidmet (§ 5 Abs. 6 Satz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG). Diese werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 a) StrG als beschränkt öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind eingeteilt.
Gleichzeitig wurden auch alle nicht wieder ausgewiesenen öffentlichen Feldwege mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans am 01.10.2025 dem Verkehr entzogen. Gemäß § 7 Abs. 5 StrG gelten diese somit ab diesem Zeitpunkt als eingezogen.
Die maßgeblichen Auszüge (Neuordnungskarte) aus dem Flurbereinigungsplan können während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl eingesehen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Stadtverwaltung Vogtsburg i. K.