19.05.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Oberrotweil“

Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Oberrotweil“ nach § 162 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen. Die Satzung wird gem. § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung form- oder fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann auch noch nach Ablauf der Jahresfrist auf die Verletzung berufen.

Die Satzung ist unter folgendem Link eingestellt.

Während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 – 18:30 Uhr) können Sie zur Einsichtnahme auch im Bauamt der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, Bahnhofstraße 20 in 79235 Vogtsburg-Oberrotweil vorsprechen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Federer oder Frau Thimm vom Bauamt der Stadt Vogtsburg i.K. gerne zur Verfügung.

Vogtsburg im Kaiserstuhl, den 19.05.2023

Benjamin Bohn
Bürgermeister