05.05.2023

Hinweise der Stadtverwaltung zu der Errichtung von Solaranlagen

Hinweise der Stadtverwaltung zu der Errichtung von Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) innerhalb des Geltungsbereiches der Örtlichen Bauvorschriften „Stadtkern Burkheim“ - Kenntnisgabepflicht -

Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat am 06.12.2022 die Örtlichen Bauvorschriften „Stadtkern Burkheim“ in der Fassung der 1. Änderung beschlossen.

Durch die Änderung wird die Errichtung von Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) ermöglicht.

Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, dass für die Errichtung einer Photovoltaik- oder Solaranlage eine Kenntnisgabepflicht nach § 3 in Verbindung mit Anlage 2 der oben genannten Satzung besteht. Demnach ist ein Antrag im Kenntnisgabeverfahren bei der Stadt Vogtsburg persönlich oder über den Postweg in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Als Vorlage für Ihren Antrag können Sie das Formular „Antrag Kenntnisgabeverfahren“ verwenden. Dieses ist über unsere Homepage unter Online-Formulare abrufbar. Des Weiteren sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen. Diese umfassen insbesondere einen Lageplan, welcher Grundstück und Gebäude darstellt, bemaßte Planzeichnungen zum Vorhaben (bspw. Anzahl und Anordnung der Module, Art der Befestigung, Abstände), eine Beschreibung des Vorhabens und gegebenenfalls Fotos des Bestandsgebäudes.

Nach Einreichung des vollständigen Antrags mit Anlagen erhalten Sie von der Stadt Vogtsburg eine Vollständigkeitsbestätigung, parallel werden die direkten Angrenzer*innen über das Vorhaben benachrichtigt. Sofern Sie die schriftlichen Zustimmungserklärungen aller Angrenzer*innen Ihrem Antrag beifügen, können Sie bereits zwei Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen mit Ihrem Vorhaben beginnen, andernfalls nach vier Wochen.

Die den Antrag stellende Person ist gleichzeitig in der Pflicht, sonstige erforderliche Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuholen, insbesondere nach den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften. Hierzu ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Denkmalschutz und Baurecht, zu stellen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bauamt der Stadt Vogtsburg, Frau Federer (federer@vogtsburg.de) oder Frau Thimm (thimm@vogtsburg.de) wenden. Des Weiteren sollte vor Einreichung des Antrags Ihr Vorhaben mit unserem Städteplaner Herrn Thiele abgestimmt werden.

Vogtsburg i. K., 05.05.2023

Benjamin Bohn
Bürgermeister