Kurtaxe & KONUS-Gästekarte

Kurtaxe

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Als staatlich anerkannter Erholungsort erheben wir in Vogtsburg i.K. nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg eine Kurtaxe für die zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Angebote.
So werden beispielweise Aufwendungen für die kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs über das Angebot "KONUS", die Unterhaltung der Freizeiteinrichtungen und des 160 Kilometer langen Wanderwegenetzes sowie die Landschaftspflege aus den Kurtaxe-Einnahmen finanziert.

Die Höhe der Kurtaxe beträgt aktuell 2,00 € pro Person und Übernachtung, für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren 1,00 €.
Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre sind von der Kurtaxe befreit.

Weitere Informationen zur Kurtaxe finden Sie in der Kurtaxesatzung der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl

KONUS

KONUS-Gästekarte

Ankommen, das Auto stehen lassen und mit Bus oder Bahn kostenlos zur Wanderung, zur Entdeckungstour oder zum Einkaufsbummel fahren: Dafür steht die einzigartige KONUS-Gästekarte. Sie gilt als Freifahrtticket für Busse und Bahnen in der gesamten Ferienregion Schwarzwald.

Aktuell gibt es für Urlauber in 147 Schwarzwälder Ferienorten die KONUS-Gästekarte. Das bedeutet: Rund 11.000 Gastgeber drücken ihren Gästen bei der Ankunft ein Freifahrtticket für Busse und Bahnen in der gesamten Ferienregion in die Hand.

Ohne dass diese dafür extra bezahlen müssen, können Urlauber mit der KONUS-Gästekarte in der 2. Klasse von Pforzheim bis Basel, Karlsruhe bis Waldshut kreuz und quer durch neun Verkehrsverbunde fahren — beliebig oft während des Urlaubs und völlig gratis. Keiner muss sich um Fahrgeld und Tickets kümmern. Das Fahrgeld führt die Urlaubsgemeinde pauschal an den KONUS-Verbund ab.

KONUS ist ein Freifahrt-Service, der einzigartig in Größe und Wirkung ist.
KONUS ermöglicht die KOstenlose NUtzung des ÖPNV für Schwarzwaldurlauber

Bitte berücksichtigen Sie zur Nutzung der KONUS-Gästekarte die folgenden Punkte:

  • gültig ausschließlich im Nahverkehr (auch in den Freiburger Stadtbahnen)
  • gültig ausschließlich in Zügen der 2. Klasse
  • gültiv ab Check-in bis zum Abreisetag (nicht für Anreise)
  • gültig nur für Personen (nicht für Tiere oder Fahrräder)
  • Lichtbildausweis der auf der Gästekarte genannten Person als Nachweis mitführen
  • KONUS-Gästekarten müssen vollständig ausgefüllt sein
  • KONUS-Gästekarten dürfen nicht direkt beschrieben oder nachträglich geändert werden

Hier erhalten Sie ein Erklärvideo zum Thema KONUS

Alle für den Kaiserstuhl relevanten Informationen wie Fahrpläne, Liniennetzplan, Tarifzonenplan oder Fahrradmitnahme finden Sie in unserem Download-Bereich:

Nutzung des ÖPNV im Kaiserstuhl und in der Region

Zur Verbindungssuche stehen Ihnen außerdem die folgenden Dienste zur Verfügung:

Elektronische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg
Verkehrsverbund RVF
Telefonische Fahrplanauskunft, Tel. 0761 207 28 28