Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vogtsburg.de und die zugehörigen Webseiten innerhalb des offiziellen Internet-Auftrittes der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
2.1  Nicht-Text-Inhalt
Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext). Diesen können sich beispielsweise blinde Menschen mit einem Screenreader vorlesen lassen, um auf diese Weise die Inhalte, die keine Texte sind, wahrzunehmen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.2  Info und Beziehungen
Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen. Wenn solche Elemente korrekt eingesetzt werden, helfen sie, die visuelle Darstellung auch programmtechnisch durch einen Screenreader zu erkennen. Tabellen benötigen beispielsweise programmtechnisch erkennbare Spalten- oder Zeilenüberschriften.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.3  Kontrast (Minimum)
Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen. Dies ist bei Schriftgrößen unter 24 Pixel (beziehungsweise 18,7 Pixel bei fetter Schrift) bei einem Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 oder größer der Fall. Bei größeren Schriften muss das Kontrastverhältnis 3 zu 1 oder größer betragen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.4  Tastatur
Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe (sogenannte Hand-Auge-Koordination), d. h. ausschließlich mit der Tastatur, bedient werden können. Dies ermöglicht auch blinden oder motorisch eingeschränkten Menschen die Bedienung.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.5  Linkzweck (im Kontext)
Das Ziel oder der Zweck von Links müssen aus dem verlinkten Linktext hervorgehen oder aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar sein. Sind die Links aussagekräftig in diesem Sinne, können blinde Menschen, die sie sich mit einem Screenreader vorlesen lassen, leicht entscheiden, ob sie einem Link folgen möchten.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.6  Syntaxanalyse
Die verwendete Programmiersprache muss korrekt eingesetzt werden. Eine korrekte Programmierung erleichtert die Nutzung von Browsern und Screenreadern. Das Ergebnis einer Untersuchung des Programmcodes (sogenannter Quellcode) muss fehlerfrei sein.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.7  Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.8 Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.
2.9 Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.10.2023 erstellt.
Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.10.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge?
Schicken Sie bitte eine E-Mail an rathaus@vogtsburg.de.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden
Stadt Vogtsburg, Bahnhofstr. 20, 79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl, Tel. 07662/812-0, Fax 07662/812-46, E-Mail rathaus@vogtsburg.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.