Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) - Teilnahme anmelden

Ablauf

Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.10.2014 freigegeben.

Frist

Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.

Gebühren

keine

Informationen

Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) bietet Jugendlichen berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im VAB lernen die Jugendlichen Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern (z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik) kennen. Zusätzlich erweitern sie auch ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.

Das VAB ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von lebenswelt- oder berufsbezogenen Arbeitsfeldern. Jugendliche ohne Hauptschulabschluss können durch erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Hinweis: Für Jugendliche unter 18 Jahren mit Hauptschulabschluss besteht in Baden-Württemberg die Pflicht zum Besuch eines berufsvorbereitenden Bildungsganges wie dem VAB oder dem Berufseinstiegsjahres (BEJ), wenn sie

  • keine Berufsausbildung beginnen oder
  • keine weiterführende Schule besuchen.

 

Unterlagen

Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Voraussetzungen

Jugendliche können am VAB teilnehmen, wenn sie

  • berufsschulpflichtig sind,
  • keinen Ausbildungsplatz haben und
  • keine andere Vollzeitschule besuchen.

Hinweis: Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag.

Zuständigkeit

die jeweilige Schule