Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen

Ablauf

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die Niederlassungserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2014 freigegeben.

Gebühren

EUR 135,00

Informationen

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer

  • staatlichen deutschen Hochschule,
  • staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
  • vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.

Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
  • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

Text

Sie erhalten die Erlaubnis als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Als Angehörige oder Angehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union dürfen Sie in Deutschland erwerbstätig sein. Sie können auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben.

Dasselbe gilt für

Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger Kroatiens müssen Sie eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis des deutschen Hochschulabschlusses
  • Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 399 Euro) zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie dürfen erwerbstätig sein und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
  • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Zuständigkeit

die Ausländerbehörde, in dessen Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt

Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.