Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Grünabfall entsorgen

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an der Sammelstelle entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Grünabfälle oder die Sammelstellen vor Ort.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.03.2012 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Informationen

Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig, Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.

Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises

  • bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen oder
  • zu bestimmten Sammelstellen bringen.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt