Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Führerschein beantragen

Ablauf

Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 20.05.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

Gebühren

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 43,40 Euro
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): 42,60 Euro
  • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich 5,10 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Informationen

Sie möchten ein Fahrzeug fahren? Dafür brauchen Sie einen Führerschein.

Die Fahrzeuge sind in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt.

Mit dem Führerschein weisen Sie nach, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen. Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.

Ein erster Führerschein der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird er auf Antrag jeweils um fünf Jahre verlängert. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb dieser Fahrerlaubnisklassen 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.

Führerscheine für die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband.

Text

Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".

Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Grundzüge in der Erstversorgung von Unfallverletzten)

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Voraussetzungen

Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
    • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • die Grundzüge der Versorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr beherrschen oder Erste Hilfe leisten können und
  • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.

Zuständigkeit

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt