20.10.2023

Regierungspräsidium Freiburg

Bekanntmachung

Zuordnung von lagenfreien Flurstücken zu bestehenden Einzel- und Großlagen auf den Gemarkungen Burkheim, Oberbergen und Oberrotweil nach dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2021 sowie der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Eintragung von Lagen und Bereichen in die Weinbergsrolle (Weinbergslagenverordnung) vom 06. April 1971

In Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft g.U. Baden hat das Regierungspräsidium Freiburg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenver­ordnung (WeinLaV BW) folgende Lagenzuordnung von Amts wegen vorgenommen:

  • Das Flurstück Nr. 50 auf der Gemarkung Burkheim wird der Einzellage „Schloßgarten“ und der Großlage „Vulkanfelsen“ zugeordnet. Das Flurstück Nr. 2397/001 auf der Gemarkung Burkheim wird der Einzellage „Feuerberg“ und der Großlage „Vulkanfelsen“ zugeordnet.
  • Die Flurstücke Nr. 2129, Nr. 5862 und Nr. 5863 auf der Gemarkung Oberbergen werden der Einzellage „Baßgeige“ und der Großlage „Vulkanfelsen“ zugeordnet.
  • Die Flurstücke Nr. 463, Nr. 464, Nr. 465, Nr. 466, Nr. 469, Nr. 3242, Nr. 4036, Nr. 4037, Nr. 6189, Nr. 6263 und Nr. 7497 auf der Gemarkung Oberrotweil werden der Einzellage „Käsleberg“ und der Großlage „Vulkanfelsen“ zugeordnet.

Diese Zuordnungen sind aus den beiliegenden Flurkarten ersichtlich.

Gez. Johanna Bitzenhofer

Flurkarte
Bekanntmachungstext