Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vogtsburg.de. Sie wird derzeit als vorübergehende, reduzierte Übergangsseite betrieben; ein neuer Internetauftritt ist in Vorbereitung.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit Ausnahme der unter Punkt 2 genannten Inhalte mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

2.1 Barrierefreiheit von Dokumenten

Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Die zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei.

2.2 Deutsche Gebärdensprache

Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung werden derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt (§ 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0).

2.3 Leichte Sprache

Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung werden derzeit nicht in Leichter Sprache bereitgestellt (§ 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0).

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an rathaus@vogtsburg.de.

Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, Bahnhofstraße 20, 79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl
Tel. 07662 812-0, Fax 07662 812-46, E-Mail rathaus@vogtsburg.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.