Versammlung der Jagdgenossenschaft Bickensohl
Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung Bickensohl für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bickensohl am 17.11.2025
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bickensohl mit dem Jagdbezirk Bickensohl (alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken, z. B. Felder, Wald, Wiesen, Reben im Außenbereich der Gemarkung Bickensohl) werden hiermit zur
Versammlung der Jagdgenossenschaft Bickensohl
am Montag, den 17.11.2025
um 17:00 Uhr
im Sitzungssaal der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 20 in 79235 Vogtsburg-Oberrotweil
eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Jagdgenossen
- Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Bickensohl auf den Gemeinderat der Stadt Vogtsburg i.K.
- Beschlussfassung über die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
- Verschiedenes
Bei der Jagdgenossenschaftsversammlung wird nicht über die Vergabe der Jagdpacht beschlossen.
Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte kann höchstens 3 abwesende Jagdgenossen vertreten.
Vogtsburg im Kaiserstuhl, den 29.10.2025
Benjamin Bohn
Bürgermeister
Allgemeine Informationen:
Die Sitzung ist nichtöffentlich. Die Jagdgenossen werden hiermit zur Sitzung eingeladen. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Stimmberechtigte Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundstücken des Gemeindegebietes, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft und damit auch nicht stimmberechtigt sind Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht. Das sind nach § 6 Bundesjagdgesetz i. V. m. § 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz insbesondere Wohngebäude (mit Nebengebäuden) sowie Hofräume und Hausgärten.
Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. der schriftlich bevollmächtigten Vertreter wird vor Beginn der Versammlung auf der Grundlage des kraft Gesetz mit Stand Oktober 2025 erstellten Jagdkatasters überprüft.