Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Vereinsregister - Einsicht nehmen

Ablauf

Die Einsicht in das Vereinsregister ist jeder Person ohne Weiteres erlaubt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Hat der Verein seinen Sitz in Stuttgart-Bad Cannstatt, müssen Sie sich an das Amtsgericht Stuttgart wenden.

Von den Registereintragungen können Sie sich Abschriften anfertigen lassen. Auf Ihr Verlangen werden diese auch beglaubigt.

Auskünfte aus den Vereinsregistern der Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm können Sie elektronisch unter www.handelsregister.de erhalten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.04.2012 freigegeben.

Frist

keine Angabe

Gebühren

  • Einsicht in das Vereinsregister: gebührenfrei
  • Unbeglaubigte Abschriften aus dem Vereinsregister: 10 Euro
  • beglaubigte Abschriften: 18 Euro

Informationen

Das Vereinsregister ist öffentlich. Dritte können es jederzeit einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat

Hinweis: Eine Ausnahme besteht in Stuttgart: Dort führt das Amtsgericht Stuttgart das Vereinsregister auch für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an.