Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Vereinsregister - Liquidatoren eines Vereins anmelden

Ablauf

Der Vereinsvorstand meldet die Liquidatoren schriftlich an. Die zuständige Stelle trägt sie ins Vereinsregister ein.

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.03.2015 freigegeben.

Gebühren

Für die Bearbeitung der Anmeldung fallen keine Kosten an.

Für die Beglaubigung können Ihnen Kosten entstehen.

Informationen

Wird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die Liquidation. In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Soweit erforderlich werden

  • die laufenden Geschäfte beendigt,
  • offene Forderungen eingetrieben,
  • das Vereinsvermögen verwertet,
  • die Schulden des Vereins ausgeglichen und
  • ein etwaiger Überschuss an die Berechtigten ausgezahlt.

Eine Liquidation findet nicht statt, wenn

  • das Vereinsvermögen aufgrund Satzung oder Gesetz an den Staat fällt oder
  • über das Vereinsvermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe stattdessen besondere Liquidatoren bestellen, die nicht zwingend dem Verein angehören müssen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden. Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen.

Unterlagen

Anmeldung der Liquidatoren:

  • öffentlich beglaubigte Erklärung der anmeldenden Vorstandsmitglieder
  • Bei Bestellung durch die Mitgliederversammlung: Abschrift des Bestellungsbeschlusses der Mitgliederversammlung

Änderungen der Liquidatoren oder ihrer Vertretungsmacht:

  • beglaubigte Erklärung der anmeldenden Liquidatoren

Voraussetzungen

Die Anmeldung muss von Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen von einem Notar oder einer Notarin oder von einem Ratschreiber oder einer Ratschreiberin beglaubigt sein.

Ergeben sich später Änderungen (z.B. bei den zu Liquidatoren bestellten Personen oder deren Vertretungsmacht), müssen die Liquidatoren diese selbst mitteilen und diese Mitteilung vorher beglaubigen lassen.

Zuständigkeit

für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat

Hinweis: Die Führung des Vereinsregisters wird schrittweise bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert. Welches Gericht aktuell in Ihrem Fall zuständig ist, finden Sie in der Information über die Vereinsregisterneuordnung.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an.