Vereinsregister - Liquidatoren eines Vereins anmelden
Ablauf
Der Vereinsvorstand meldet die Liquidatoren schriftlich an. Die zuständige Stelle trägt sie ins Vereinsregister ein.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.03.2015 freigegeben.
Gebühren
Für die Bearbeitung der Anmeldung fallen keine Kosten an.
Für die Beglaubigung können Ihnen Kosten entstehen.
Unterlagen
Anmeldung der Liquidatoren:
- öffentlich beglaubigte Erklärung der anmeldenden Vorstandsmitglieder
- Bei Bestellung durch die Mitgliederversammlung: Abschrift des Bestellungsbeschlusses der Mitgliederversammlung
Änderungen der Liquidatoren oder ihrer Vertretungsmacht:
- beglaubigte Erklärung der anmeldenden Liquidatoren
Voraussetzungen
Die Anmeldung muss von Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen von einem Notar oder einer Notarin oder von einem Ratschreiber oder einer Ratschreiberin beglaubigt sein.
Ergeben sich später Änderungen (z.B. bei den zu Liquidatoren bestellten Personen oder deren Vertretungsmacht), müssen die Liquidatoren diese selbst mitteilen und diese Mitteilung vorher beglaubigen lassen.
Zuständigkeit
für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat
Hinweis: Die Führung des Vereinsregisters wird schrittweise bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert. Welches Gericht aktuell in Ihrem Fall zuständig ist, finden Sie in der Information über die Vereinsregisterneuordnung.
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an.