Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden
Ablauf
Die Eintragung in das Partnerschaftsregister müssen Sie mit allen Partnern beim Registergericht, in dessen Bezirk sich die zukünftige Betriebsstätte der Partnergesellschaft befindet, anmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch. Sie müssen Ihre Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form, d.h. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz, einreichen.
Tipp: Wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin. Er oder sie hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Registergericht ein. Die lokale Notarkammer hilft Ihnen bei der Suche eines Notars oder einer Notarin in Ihrer Nähe.
Ihre Anmeldung muss insbesondere enthalten:
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- Namen und Vornamen der Partner sowie deren in der Partnerschaft ausgeübten Beruf, Wohnort, Geburtsdaten und Vertretungsmacht
Hinweis: Die Partner müssen den Partnerschaftsvertrag nicht vorlegen und ihre Berufsrechte nicht nachweisen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2013 freigegeben.
Gebühren
Die Gerichtsgebühren für die Eintragung sind nach Eintragungsaufwand gestaffelt.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. Zulassungsurkunden oder Befähigungszeugnisse der Partner
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft sind:
- Die Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
- Die Partner der Gesellschaft sind natürliche Personen.
- Es wurde ein Partnerschaftsvertrag geschlossen.
Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- Namen und Vornamen der Partner sowie deren in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und Wohnort
Zuständigkeit
das Registergericht, in dessen Bezirk sich die zukünftige Betriebsstätte der Partnerschaftsgesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.