Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Ablauf

Sie müssen persönlich oder schriftlich der Bekanntmachung Ihrer Daten widersprechen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2014 freigegeben.

Frist

Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin. Sie können verlangen, dass Sie innerhalb einer Frist widersprechen müssen, beispielsweise mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum.

Gebühren

keine

Informationen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, veröffentlicht Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift und gibt diese an Presse und Rundfunk weiter. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Gemeinden nehmen nicht jeden runden Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass für eine Veröffentlichung. Meist erfolgt eine Veröffentlichung frühestens zum 70. Geburtstag oder zum 50. Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit").

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.