Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Ablauf
Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen müssen die Gruppenauskunft bei der zuständigen Stelle beantragen. Stellen Sie den Antrag schriftlich.
Hinweis: Den Widerspruch gegen die Erteilung einer Gruppenauskunft können Sie als betroffene Person schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde einlegen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2014 freigegeben.
Gebühren
Die Kosten sind abhängig vom Einzelfall.
Für den Widerspruch fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Unterlagen
Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde, in der die Wahl oder Abstimmung stattfindet
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.