Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

Ablauf

Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie auf folgende Weise bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:

  • persönlich: Die Behörde teilt Ihnen vor Ort mit.
  • schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit.
  • elektronisch: Je nach Angebot der Gemeinde können Sie die Melderegisterauskunft auch online beantragen. Sie erhalten die Auskunftsdaten per E-Mail oder auf Wunsch per Post.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2013 freigegeben.

Gebühren

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise einen Verrechnungsscheck Ihrer Anfrage beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie meistens eine Einzugsermächtigung erteilen.

Informationen

Benötigen sie Daten über eine bestimmte Personengruppe? Dann können Sie eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen. Für die Zusammensetzung einer solchen Personengruppe dürfen nur bestimmte Kriterien (z.B. Alter, Geschlecht) herangezogen werden.

Sie erhalten von der Gemeinde folgende Informationen zu den Personen:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • Anschriften,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • gesetzliche Vertreter minderjähriger Kinder (Vor- und Familienname, Anschrift) sowie
  • die Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe (wenn daraus nicht der Tag der Geburt ersichtlich ist)

Hinweis: Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Text

Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl zu parlamentarischen oder kommunalen Vertretungskörperschaften (z.B. Gemeinderatswahlen) eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren, für Bürgermeisterwahlen jedoch nicht. Falls Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden Ihr Vor- und Familienname, ein eventueller Doktorgrad und Ihre aktuelle Anschrift mitgeteilt.

Unterlagen

  • Personalaus oder Reisepass
  • Nachweis des öffentlichen Interesses
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Vertretungsbefugnis

Voraussetzungen

Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Universitätsinstitut mit einer Studie beauftragt wird. Dieses könnte lauten: "Akzeptanz der Ausbildungsangebote bei 12- bis 16-jährigen Jugendlichen in der Region A". Die Meldebehörden der Region A dürfen dann dem Institut die Anschriften der 12- bis 16-jährigen Jugendlichen aus dieser Region geben.

Ein öffentliches Interesse liegt dagegen nicht vor, wenn die Gruppenauskunft allein für Werbezwecke genutzt werden soll.

Zuständigkeit

die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt