Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Eintragung in das Vermittlerregister beantragen

Ablauf

Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Dann kann das Versicherungsunternehmen die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.

Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.

Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.12.2011 freigegeben.

Gebühren

25 Euro

Informationen

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler eintragen lassen.

Das Register enthält folgende Daten:

  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die im Auftrag des Unternehmens Versicherungen vermitteln
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Versicherungsvermittler zugelassen ist.

Achtung: Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Tipp: Sie können das Vermittlerregister kostenlos unter www.vermittlerregister.info oder unter www.vermittlerregister.org einsehen. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • für ungebundene und gebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die erteilte Erlaubnis
  • für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
  • Gewerbeanmeldung
  • falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich
    • Formular "Mitteilung über die Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat"

Voraussetzungen

Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder

  • eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler besitzen oder
  • von der Erlaubnispflicht befreit worden sein.

Hinweis: Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.

Zuständigkeit

die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet