15.08.2022

Wir bitten um Beachtung!

Befahrung des Altrheins und der Waldschlut auf Gemarkung Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie Breisach am Rhein

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass das Befahren des Altrheins auf Vogtsburger Gemarkung sowie das Befahren der Waldschlut auf Breisacher Gemarkung ohne vorherige Einholung einer Genehmigung bei einer der beiden Stadtverwaltungen untersagt ist.

Es handelt sich bei beiden Gebieten um ein Naturschutzgebiet, daher ist es wichtig die Anzahl der zugelassenen Boote, zum Schutz und Wohl der Natur, zu beschränken.

Wer eine Befahrung ohne Genehmigung vornimmt, handelt zuwider, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Die Rechtsverordnungen der beiden Städte können Sie jeweils unter www.vogtsburg.de oder www.breisach.de einsehen.

Das Befahren des Altrheins und seiner Nebenarme ist vom 01. August bis zum 28. bzw. 29. Februar eines jeden Jahres möglich. Den Antrag bei der Stadt Vogtsburg können Sie gerne bei Frau Hufenus (hufenus@vogtsburg.de) oder Frau Wiedemann (wiedemann@vogtsburg.de) einreichen. Das Formular hierzu finden Sie unter https://www.vogtsburg.de/de-de/buergerservice-aktuelles/online-formulare.

Wir bitten Sie zum Wohle der Tiere und der Natur sich an diese Regeln zu halten.

Ihre Stadtverwaltung